Betrieb von öffentlichen Einrichtungen aller Art sowie Kauf, Verkauf, Import und Export aller Produkte, die in ihrem Tätigkeitsbereich liegen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle kommerziellen, finanziellen, industriellen, mobiliaren oder immobiliaren Geschäfte durchführen, ausgenommen jene, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.