Förderung und Entwicklung des Tourismus in der Region unter Berücksichtigung der Interessen und Anforderungen einer besseren Lebensqualität; Verschönerung und Erleichterung des Aufenthalts der Gäste in der Region; Verteidigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus in den Gemeinden und außerhalb der Gemeinden; Übernahme bestimmter, klar definierter Aufgaben, die die kommunalen Behörden des Territoriums ihr anvertrauen könnten; Planung und Koordination von Veranstaltungen und Animationsprogrammen zwischen den verschiedenen Stationen; Betrieb eines Informations- und Empfangsbüros in jeder Gemeinde; Regelung der Zusammenarbeit und der Funktionsprinzipien zwischen dem Verband und den Mitgliedsgemeinden durch Konventionen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.