Die Organisation verfolgt das Ziel der bürgerlichen, sozialen und kulturellen Solidarität und arbeitet ohne Gewinnabsicht. Die Organisation beabsichtigt, den Bürgern moralische und materielle Unterstützung im Schutz der Sicherheit und der Ruhe des täglichen Lebens zu bieten und die Solidarität, das bürgerliche und demokratische Bewusstsein und die Toleranz in der Gesellschaft zu fördern. Der Verband beabsichtigt daher, Aktivitäten der sozialen Hilfe und Solidarität für Menschen in schwierigen sozialen und/oder wirtschaftlichen Situationen zu fördern. Diese Ziele werden, beispielhaft und nicht abschließend, in folgenden Formen umgesetzt: 1. Unterstützung für Arme, Ausgegrenzte, Ausländer, Drogenabhängige, Sozialbenachteiligte und Bedürftige im Allgemeinen; 2. Begleit- und Assistenzdienst im Stadtverkehr für ältere Menschen mit Gehbehinderungen; 3. Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität durch Präsenz und Teilnahme am Gemeindeleben sowie Sensibilisierung der Bürger und Institutionen für das zivile Zusammenleben und den Respekt vor dem Nächsten; 4. Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung in allen ihren Formen, mit besonderem Bezug auf rassische, ethnische, religiöse und sexuelle Diskriminierung; 5. Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Orientierungskursen für soziale Randgruppen und alle Kategorien, die Schwierigkeiten haben, sich in das soziale und wirtschaftliche Leben zu integrieren; 6. Förderung und Einrichtung von Aufnahmezentren, Herbergen, Unterkünften und ambulanten oder medizinischen Einrichtungen zur Unterstützung der schwächsten Kategorien, insbesondere der Ausgegrenzten und der Frauen; 7. Förderung von Solidaritätsinitiativen für Familien zur Sensibilisierung und Ausbildung im Dienst der Familien in Bezug auf ihre sozialen und erzieherischen Aufgaben; 8. Organisation und Einrichtung von Erfahrungen im sozialen Vereinswesen, um die gegenseitige Hilfe bei der Hausarbeit und Familienpflege zu fördern, auch durch die Organisation von Zeitbanken; 9. Unterstützung der Bürger, z. B. in Bahnhöfen, U-Bahnen, Flughäfen usw., bei der Abwicklung von Gepäckverladungs- und -entladungsvorgängen oder beim Begleitservice; 10. Höflichkeits-, Assistenz- und Solidaritätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen; 11. Unterstützung und Rettung von verlassenen, verletzten oder sonstigen in Not geratenen Tieren und Sensibilisierung für die Rechte der Tiere; 12. Reinigung öffentlicher Treffpunkte (Gärten, Parks usw.), auch durch gelegentliche, wenn auch differenzierte Sammlung von Papier, Abfall, Organisation der Sammlung von recycelbarem Material, Sensibilisierung für geringeren Energieverbrauch und Schutz der städtischen und ländlichen Umwelt. Die Organisation beabsichtigt auch, kulturelle Aktivitäten wie die Organisation von Konferenzen, Treffen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Rundfunk- und Fernsehprogrammen, auch Werbung, die Erstellung von Internetseiten usw. zu fördern. Beispielhaft und nicht abschließend oder abschließend kann die Vereinigung die folgenden Aktivitäten ausüben: 1. Kulturelle Aktivitäten: Round-Tables, Konferenzen, Vorträge, Kongresse, Debatten, Ausstellungen, Seminare, Untersuchungen, Einrichtung von Bibliotheken, Film- und Dokumentarfilmvorführungen; 2. Vereinsaktivitäten: Treffen, Veranstaltungen unter den Mitgliedern anlässlich von Feiertagen, Gedenktagen oder anderen Anlässen; 3. Bildungsaktivitäten: Schulungen zur Sensibilisierung der Bürger für die Gefühle der sozialen Solidarität, der Demokratie, der Toleranz; 4. Verlagstätigkeit: Veröffentlichung von Flugblättern, Zeitschriften, Büchern, Kongressberichten usw.; 5. Aktivitäten im ökologischen Bereich zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz der städtischen und ländlichen Umwelt. Die Organisation kann daher Freiwilligenarbeit sowohl über eigene Strukturen oder in den Formen und Weisen, die das Gesetz vorsieht, im Rahmen öffentlicher Strukturen oder mit diesen vereinbarte, ausüben. Trotz des Fehlens eines gewinnbringenden Zwecks kann die Organisation marginale und gelegentliche produktive (auch Dienstleistungs-) und kommerzielle Aktivitäten im Einklang mit der oben genannten Tätigkeit zur Erreichung solidarischer Ziele ausüben. Die Vereinigung kann auch jede marginale kommerzielle oder produktive Tätigkeit im Einklang mit der oben genannten Tätigkeit ausüben. Zur Durchführung ihrer Aktivitäten stützt sich die Organisation in entscheidender und vorherrschender Weise auf die persönlichen, freiwilligen, direkten und unentgeltlichen Leistungen ihrer Mitglieder. Die von den Mitgliedern erbrachten Leistungen erfolgen unentgeltlich und können auch vom Begünstigten nicht vergütet werden. Die Vereinigung bedient sich aller geeigneten Mittel zur Erreichung ihrer sozialen Ziele und insbesondere der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, auch durch Abschluss geeigneter Vereinbarungen gemäß Artikel 7 des Gesetzes 266/1991.
Leadhub liefert verifizierte Kontaktdaten und Ansprechpartner von über 750’000 Schweizer Firmen — Geschäftsleitung, Einkauf, Marketing, HR.
Leadhub entdeckenWissen
Sobald Associazione City Angels Svizzera das Profil übernommen hat, veröffentlichen wir hier gemeinsam redaktionelle Beiträge und Fallstudien.
Jetzt startenWir bereiten Branchenvergleiche vor, in denen Associazione City Angels Svizzera nach Bewertungen, Erfahrung und Spezialisierungen eingeordnet wird.