Die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zur Erreichung gemeinsamer regionaler und allgemeiner Ziele fördern, das regionale Entwicklungsprogramm ausarbeiten und im Einklang mit dem Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten (LIM) vom 21.03.1997 und dem kantonalen Ausführungs- und Ergänzungsgesetz zur LIM vom 17.03.1977 und deren späteren Änderungen die darin festgelegten Ziele verfolgen. Alle Initiativen und Aktivitäten fördern und koordinieren, die zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Region beitragen. Beratung für öffentliche und private Einrichtungen anbieten, die Investitionen im Sinne der im regionalen Programm festgelegten Entwicklungsziele durchführen möchten. Die vom Kanton auf der Grundlage der LIM oder anderer Gesetze zugewiesenen finanziellen Mittel verwalten sowie gegebenenfalls andere für bestimmte Aktivitäten bestimmte Fonds verwalten. Besondere Aufgaben auf Antrag von Dritten übernehmen. Mit externen Einrichtungen oder Personen zusammenarbeiten, um die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, unter der Bedingung, dass die Ziele und Interessen der einzelnen Mitglieder respektiert werden. So handeln, dass eine faire Kompensation der Vorteile und Nachteile zwischen den Mitgliedsgemeinden gefördert wird. Neue Organisation: a) Regionalversammlung; b) Regionalrat mit 9 Mitgliedern; c) Konferenz der Bürgermeister; d) Revisionskommission.