Die Bank führt im Rahmen der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen folgende Bankgeschäfte durch: a) Annahme von Geld in allen üblichen bankmässigen Formen, einschliesslich Sparkonten; b) Hypothekar- und Kreditgeschäfte; c) Zahlungsverkehr; d) Indifferenzgeschäfte, insbesondere Wertpapierhandel. Die Tätigkeit wird im Rahmen der von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz genannt) erlassenen internen Regelung ausgeübt und muss den finanziellen, persönlichen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Die Bank kann eigene Agenturen führen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen, soweit dies ihrer Tätigkeit dient. Die Bank kann Immobilien für den eigenen Bedarf erwerben, bauen und umgestalten, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Versteigerung übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Lasten aller Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien begründen und löschen.