Im Gemeinschafts- und Selbsthilfesinn im Sinne der genossenschaftlichen Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen nimmt die Bank alle Arten von Bankgeschäften wahr. Darüber hinaus kann sie weitere Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Finanzen und Service anbieten. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen der von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz) erlassenen Verwaltungsordnung für Raiffeisenbanken ausgeübt und muss den finanziellen Bedingungen, der Qualifikation des Personals und den organisatorischen Massnahmen entsprechen. Im Rahmen der Verwaltungsordnung für Raiffeisenbanken kann die Bank, soweit dies für ihren Geschäftsbetrieb nützlich ist: a. eigene Agenturen betreiben, Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen und Gesellschaften der Raiffeisengruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben oder Immobilien erwerben, um eine Versteigerung zu vermeiden, Immobilien verkaufen sowie alle damit verbundenen Grundstücksrechte und -lasten begründen und löschen.