Im Geiste der Gemeinschaft und der gegenseitigen Hilfe, im Sinne der genossenschaftlichen Ideen von Frédéric-Guillaume Raiffeisen, führt die Bank alle Arten von Bankgeschäften durch. Darüber hinaus kann sie weitere Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Finanzen und Services anbieten. Die Geschäftstätigkeit wird im Rahmen der Verwaltungsordnung der Raiffeisenbanken, die von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz) erlassen wurde, ausgeübt und muss den finanziellen Bedingungen, der Qualifikation des Personals und den organisatorischen Massnahmen entsprechen. Im Rahmen der Verwaltungsordnung der Raiffeisenbanken kann die Bank, soweit dies für ihre Geschäftstätigkeit nützlich ist: a. eigene Agenturen betreiben, Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben oder Immobilien erwerben, um eine Versteigerung zu vermeiden, Immobilien verkaufen sowie alle Grundrechte und -pfandrechte in Bezug auf Immobilien begründen und löschen.