Gute und preiswerte Wohnungen für ihre Mitglieder anbieten und garantieren. Die Genossenschaft verfolgt dieses Ziel durch: a) den Kauf von Grundstücken im Eigentum oder in Form von Baurechten; b) den Bau von Wohnhäusern. Die Wohnungen werden vermietet unter Berücksichtigung der folgenden Prioritäten (Art. 8 DFE-Verordnung): c) Bundesangestellte, Swisscom, Post, SBB und RUAG; d) Angestellte von Organisationen, die der öffentlichen Pensionskasse angeschlossen sind; e) Pensionäre von Unternehmen und Organisationen gemäß Absatz c) und d); f) alle Interessenten. Die Mieten sind an die Verwaltungskosten gekoppelt (Art. 2 DFE-Verordnung). Für Bundesangestellte ist gemäß Art. 4 der DFE-Verordnung eine mögliche Reduzierung der Zinsen auf das Bundesdarlehen zu berücksichtigen.