Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Aktivitäten der UNITAS zu unterstützen, zu fördern und langfristig zu sichern, sowie Leistungen für blinde oder sehbehinderte Personen in Not zu erbringen, in der Regel Mitglieder oder Nutzer der UNITAS. Um die zu erbringenden Leistungen besser zu koordinieren, kann die Stiftung Vereinbarungen mit anderen in diesem Bereich tätigen Institutionen abschließen. Um ihre Ziele zu erreichen, kann die Stiftung außerdem Unternehmen vollständig übernehmen, Beteiligungen erwerben oder Gesellschaften gründen, deren Zweck den Zielen der Stiftung entspricht. Diese Beteiligungen können, nach Überwachung der Geschäftsführung durch den Stiftungsrat, finanziell von der Stiftung unterstützt werden, wobei die zeitlichen und modalen Details jeweils festgelegt werden. Die Stiftung verwaltet ihr Vermögen sowie Vermächtnisse, Erbschaften, Schenkungen und andere Zuwendungen, die der Stiftung selbst oder von der UNITAS übertragen oder anvertraut wurden, auf gewinnbringende Weise. In der Regel wird die Unterstützung der UNITAS durch die Ergebnisse der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. In besonderen Fällen kann die Stiftung auch ihr eigenes Vermögen nutzen, um es der UNITAS zu ermöglichen, ihre sozialen Ziele zu erreichen oder besondere Leistungen für blinde oder sehbehinderte Personen in Not zu erbringen.