Die Stiftung verfolgt den Zweck der beruflichen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Gründergesellschaft oder der Arbeitgebergesellschaft (nachfolgend Gesellschaft genannt) und der Unternehmen, die eng mit ihr verbunden sind, wirtschaftlich oder finanziell. Sie bietet Unterstützung und Leistungen: a) den Arbeitnehmern und Rentnern im Falle von Alter, Invalidität oder Notlage wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) den Arbeitnehmern und Rentnern, wenn ihr Ehepartner, ihre minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder andere Personen, für deren Unterhalt sie sorgen, in einer Notlage wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität sind; c) den Ehepartnern, geschiedenen Ehepartnern oder langjährigen Partnern verstorbener Arbeitnehmer oder Rentner sowie den Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Versicherten oder Rentner bis zum Tag ihres Todes vollständig oder überwiegend gesorgt haben.