Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu erwerben und zu verwalten, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann alle Finanz-, Handels- und Industriegeschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten.