Der Betrieb eines Instituts für ästhetische Medizin. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Operationen durchführen, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.