Die Ausführung von Bauarbeiten im Allgemeinen, die Durchführung von öffentlichen Bauvorhaben, die Übernahme von Arbeiten im Auftrag oder im Rahmen von Konzessionen oder in jeder anderen Form, die das Gesetz zulässt. Insbesondere und beispielhaft, aber nicht abschließend, kann die Gesellschaft ihre Tätigkeit in den folgenden Kategorien von Arbeiten ausüben: Straßen, Autobahnen, Brücken, Viadukte, Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Standseilbahnen, Flughafenpisten und zugehörige ergänzende Arbeiten; unterirdische Kunstbauten; Flussbauwerke, Wasserbaumaßnahmen, Deichbau und Entwässerungsanlagen; spezielle Tragwerke; Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie; Erdarbeiten; Wasserleitungen, Gasleitungen, Ölleitungen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen; Restaurierung und Instandhaltung von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien gemäß den örtlichen Vorschriften zum Schutz von Kulturgütern und Umwelt, Dämme, Tunnel, Brunnen, zivile und industrielle Gebäude, Anlagen für die elektrische Energieumwandlung von Hoch- und Mittelspannung und für die Verteilung von elektrischer Energie, technische Anlagen, natürliche Ingenieurleistungen, Straßensperren und -schutzeinrichtungen.