Der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie alle anderen mit dem Immobiliengeschäft verbundenen Tätigkeiten, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie der Betrieb eines allgemeinen Bau- und Renovierungsgeschäfts. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.