Die Gesellschaft bezweckt die Planung, den Bau und den Betrieb von Hafenanlagen, die der Vergnügungsschifffahrt dienen, sowie die Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.