Betrieb und Verwaltung von Restaurants und Cafés, Handel mit hergestellten oder nicht hergestellten Produkten sowie Import und Export dieser Produkte. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern, Grundstücke erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Sie kann Zweigniederlassungen an anderen Orten errichten. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Dauer.