Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Arbeiten im Bereich Fliesenlegen, Maurerarbeiten und Renovierung im Baugewerbe; alle Immobiliengeschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle finanziellen oder kommerziellen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen und geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu erwerben. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz oder im Ausland gründen.