Die Stiftung bezweckt die Deckung der Ausbildungskosten, der Erziehung, der Etablierung, der Behandlung, der Rekonvaleszenz oder der Hospitalisierung der Familienmitglieder des Gründers, nämlich Jean-Paul Troillet und seiner Ehefrau Marie-Thérèse Troillet, geborene Fournier. Der Stiftungsrat wird die Begünstigten in diesem Rahmen frei bestimmen. Keines der Vermögenswerte oder Einkünfte der Stiftung darf für andere Zwecke als die oben genannten verwendet werden. Die Stiftung verleiht den Begünstigten keine Rechte, die Zuwendungen oder Verteilungen von Vermögenswerten oder Einkünften werden ihnen freiwillig gewährt.