Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, der Bau und der Verkauf von Immobilien; die Vermittlung von Immobiliengeschäften; und die Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften; mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Verträge zu unterzeichnen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland zu gründen und an allen Unternehmen teilzunehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben.