Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer augenärztlichen Praxis sowie jede Tätigkeit auf dem Gebiet der Augenheilkunde. Die Gesellschaft kann: Jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht. In der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen. An allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. An Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.