Die Annahme von Einlagen vom Publikum gemäss Art. 6 Abs. 2 der Banken- und Sparkassenverordnung (BSV), die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, sowie der Handel mit Versicherungsprodukten und Finanzdienstleistern, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Bezug auf Kredite, Hypotheken, Versicherungen und die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Krediten und Finanzprodukten, die Gründung von Niederlassungen im In- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, sowie jede andere damit verbundene oder ähnliche Tätigkeit zur Erreichung der gesellschaftlichen Ziele.