Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Kunstwerken. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern, ausser den durch die LFAIE verbotenen Geschäften, und alle Verträge abschliessen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.