Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes; der Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten; der Waldbau; der Holzhandel; die Durchführung von Arbeiten für Dritte (landwirtschaftlich oder anderer Art). Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.