Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und den Handel mit Immobilien, ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Börsenhandel und den Effektenverkehr (BHG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben sowie alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann Finanzierungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchführen sowie Garantien und Sicherheiten für ihre Tochtergesellschaften und Dritte gewähren.