Die Ausführung aller Aufträge, die in den Rahmen der Tätigkeit einer Treuhandgesellschaft fallen, insbesondere die Gründung, Verwaltung, Führung und Liquidation von Gesellschaften und anderen Einheiten, die Führung von Buchhaltungen, Treuhandmandate, Revision, Kontrolle und Expertise von Buchhaltungen, Beratung in finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten sowie die Vertretung vor den Steuerbehörden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Immobilien- und Finanztransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.