Der Betrieb einer Arztpraxis für Oto-Rhino-Laryngologie. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte mit ausschließlich kommerziellem Charakter im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. a LFAIE tätigen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.