Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Immobilien; Erschließung und Verwertung von Immobilien und Ausübung aller damit verbundenen Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; Import, Export, Kauf und Verkauf von Baumaterialien und -geräten, landwirtschaftlichen Maschinen und Traktoren; Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich des Immobilienwesens (vollständiger Zweck, siehe Statuten).