Die Beteiligung an Handels-, Industrie-, Immobilien- und Finanzgesellschaften sowie der Kauf, die Verwaltung und der Verkauf von Aktien, Gesellschaftsanteilen und Beteiligungen, sowie die Verpfändung von Vermögenswerten zugunsten von Dritten, Tochtergesellschaften oder Aktionären, und die Möglichkeit, Kredite zu gewähren und Bürgschaften zugunsten derselben zu übernehmen. Die Gesellschaft kann außerdem Beratungs-, Koordinierungs-, Leitungs- und ähnliche Tätigkeiten ausüben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder in Zusammenhang mit ihrem Unternehmensgegenstand stehen.