Der Erwerb und Verkauf aller bebauten oder unbebauten Grundstücke, deren Bewirtschaftung, die Sanierung und der Bau aller Gebäude, gleich welcher Art; alle kommerziellen und finanziellen Operationen (mit Ausnahme derjenigen, die aus dem Mandat als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) resultieren) - ob mobil oder immobil - in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Hauptzweck und geeignet, seine gesellschaftlichen Interessen zu fördern (für den vollständigen Zweck siehe Statuten).