Bau, Kauf und Verkauf, Finanzierung und Vermittlung von allen Immobilien, soweit diese Operationen nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; jede Art von Studien, Organisation, Planung, Förderung und Realisierung von Immobilienprojekten; jede Art von Analysen, Gutachten, Unterstützung, Beratung, Dienstleistungen und Leistungen im Bereich Immobilien, Handel und Bauwesen; Führung von Buchhaltungen und alle Treuhandarbeiten (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).