Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Handels-, Finanz-, Industrie- oder sonstigen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie deren Finanzierung, unter Ausschluss von Immobilienbeteiligungen, die nach dem BewG nicht zulässig sind. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben oder veräussern, sofern dies nicht gegen das BewG verstösst. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, sich an allen Unternehmen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, sowie Darlehen oder Bürgschaften an Aktionäre oder Dritte gewähren, sofern dies ihren Interessen dient.