Einfuhr, Ausfuhr, Kauf, Verkauf, Vermietung, Renovation, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, Oldtimern, Sammler- oder historischen Fahrzeugen; Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien; Bewerbung und Verwertung von Immobilien und Ausübung aller damit verbundenen immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; sämtliche Dienstleistungen und alle mit diesen Zielen übereinstimmenden Geschäfte.