Die Genossenschaft bezweckt die Beschaffung und Förderung von preisgünstigem Wohneigentum. Sie beabsichtigt insbesondere, auf dem ihr im Baurecht überlassenen Grundstück Unterbaurechte einzuräumen, um die Erstellung von Wohnbauten und die Veräusserung von Wohneinheiten zu preisgünstigen Bedingungen zu ermöglichen und dadurch Wohneigentum zu erschwinglichen Preisen zu fördern. Die Unterbaurechte können auch zugunsten geeigneter Drittgesellschaften errichtet werden, welche die Wohnbauten erstellen und die Wohneinheiten zu preisgünstigen Bedingungen veräussern. Die nicht mit Unterbaurechten belasteten Teile des Baurechtsgrundstücks, insbesondere die gemeinschaftlich genutzten Umgebungsflächen und Anlagen, sind durch die Genossenschaft zweckmässig zu halten, zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann Immobilien erwerben, verwalten, bewirtschaften und veräussern. Sie kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen.