Die Bank führt im Rahmen der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen jede Art von Bankgeschäften aus. Darüber hinaus kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Serviceleistungen anbieten. Die Tätigkeit wird im Rahmen der internen Reglemente der Raiffeisenbanken, die von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz genannt) erlassen werden, ausgeführt und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der internen Reglemente der Raiffeisenbanken: a. eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Belastungen jeder Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien eintragen und löschen.