Die Bank führt im Sinne der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen sämtliche Bankgeschäfte aus. Zudem kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungen anbieten. Die Tätigkeit wird im Rahmen der von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz) erlassenen Geschäftsordnung für Raiffeisenbanken ausgeführt und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der Geschäftsordnung für Raiffeisenbanken: a. eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Versteigerung übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Belastungen aller Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien eintragen und löschen.