Die Bank führt im Sinne der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen sämtliche Bankgeschäfte aus. Zusätzlich kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsaktivitäten durchführen. Die Tätigkeit wird im Rahmen der internen Regelung der Raiffeisenbanken, erlassen von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz genannt), durchgeführt und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der internen Regelung der Raiffeisenbanken: a. eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Belastungen aller Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien eintragen und löschen.